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Schwerpunkte

Wirtschaftsrecht für Deutschland und die USA

Wir beraten nationale und internationale Unternehmen, Familienunternehmen aus dem Mittelstand, Beteiligungsgesellschaften und Startups im deutschen und US-amerikanischen Wirtschaftsrecht. Unsere Empfehlungen sind pragmatisch: Wir zeigen Risiken auf und ermöglichen Geschäft, statt es zu verhindern.

Gesellschafts- & Unternehmensrecht

Wir begleiten Unternehmen und ihre Gesellschafter von der Gründung über laufende Strukturfragen bis zur Neuordnung des Gesellschafterkreises. Dazu gehören die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Gesellschaftervereinbarungen, Kapitalmaßnahmen, Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz (Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel), Kooperationen und Joint Ventures sowie die laufende gesellschaftsrechtliche Betreuung von Unternehmen und Unternehmensgruppen im In- und Ausland. Bei Gesellschafterkonflikten, etwa um Beschlüsse, die Einziehung von Geschäftsanteilen oder das Ausscheiden von Gesellschaftern, vertreten wir unsere Mandanten außergerichtlich und vor Gericht. Geschäftsführer, Vorstände, Beiräte und Aufsichtsräte beraten wir zu ihren Pflichten und Haftungsrisiken. Auf Wunsch übernehmen wir selbst Aufgaben als Treuhänder, Interims-Geschäftsführer oder Mitglied von Aufsichtsgremien, auch in den USA.

USA-Recht

Die internationale Wirtschaftspraxis ist stark vom US-amerikanischen Recht und von US-Vertragsstrukturen geprägt. Drei unserer Anwälte sind zusätzlich in den USA ausgebildet, zwei davon sind zugleich in New York als Attorney at Law und beim U.S. Supreme Court zugelassen. Wir begleiten deutsche Unternehmen beim Markteintritt in den USA: von der Wahl der Rechtsform und der Gründung einer US-Gesellschaft über Vertrieb und Verträge bis zu Fragen der Produkthaftung und der Haftung der Muttergesellschaft für ihre US-Tochter. Umgekehrt beraten wir US-Unternehmen bei ihren Aktivitäten in Deutschland. Verträge gestalten und verhandeln wir in deutscher und englischer Sprache, bei Bedarf zweisprachig.

Firmen(ver)kauf / M&A

Wir begleiten Käufer und Verkäufer bei nationalen und grenzüberschreitenden Unternehmenstransaktionen, als Share Deal oder Asset Deal und bei Mehrheits- wie Minderheitsbeteiligungen. Wir strukturieren und steuern den Transaktionsprozess, koordinieren die (Legal) Due Diligence und gestalten und verhandeln die gesamte Transaktionsdokumentation bis zu Signing und Closing. Ein Schwerpunkt liegt auf mittelständisch geprägten Unternehmen und Unternehmensgruppen, vielfach mit bestehenden US-Beteiligungen oder US-Konzerngesellschaften. Auch bei Joint Ventures und strategischen Kooperationen stehen wir an der Seite unserer Mandanten.

Vertriebsrecht

Der Vertrieb über Handelsvertreter, Vertragshändler oder eigene Vertriebsgesellschaften entscheidet häufig über den Markterfolg und birgt zugleich erhebliche Risiken, vor allem bei der Beendigung. Wir gestalten und verhandeln nationale und internationale Handelsvertreter- und Händlerverträge, Rahmenlieferverträge und Global Purchasing Agreements und beraten zu Vertriebsstrukturen im In- und Ausland, einschließlich der USA. Bei Streitigkeiten um Provisionen, den Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB oder die Kündigung von Vertriebsverträgen vertreten wir unsere Mandanten außergerichtlich und vor Gericht.

Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Dazu gehören die Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, die Beendigung von Arbeitsverhältnissen einschließlich Aufhebungsvereinbarungen und Kündigungsschutzverfahren sowie das Betriebsverfassungs- und Tarifrecht. Wir verhandeln Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleich und Sozialplan bei Betriebsänderungen und Restrukturierungen sowie Haustarifverträge. Wo es sinnvoll ist, suchen wir einvernehmliche Lösungen, auch im Wege der Mediation. Wo es nötig ist, setzen wir die Interessen unserer Mandanten konsequent durch, im Einigungsstellenverfahren ebenso wie vor den Arbeitsgerichten. Bei Unternehmenskäufen prüfen wir die arbeitsrechtlichen Auswirkungen der Transaktion.

Gewerblicher Rechtsschutz

Marken, Designs, Urheberrechte und technisches Know-how gehören zu den wertvollsten Vermögenswerten eines Unternehmens. Wir beraten zum Schutz und zur Verwertung dieser Rechte, gestalten Lizenzverträge, Forschungs- und Entwicklungsverträge sowie Geheimhaltungsvereinbarungen und unterstützen bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen, etwa bei der Verletzung von Marken- oder Urheberrechten. Dabei behalten wir die Schnittstellen zum IT-Recht und zum Vertragsrecht im Blick.

Produkthaftung

Wer Produkte herstellt, importiert oder vertreibt, haftet für Schäden, die durch fehlerhafte Produkte entstehen. In den USA sind diese Risiken oft deutlich höher als in Deutschland. Wir beraten Hersteller und Zulieferer, wie sich Haftungsrisiken in Liefer- und Qualitätssicherungsvereinbarungen vermeiden und begrenzen lassen, begleiten deutsche Unternehmen bei Produkthaftungsfragen in den USA und beraten zu neuen regulatorischen Anforderungen an Produkte, etwa nach dem Cyber Resilience Act.

IT-Recht & Datenschutz

Digitale Geschäftsmodelle und die Verarbeitung von Daten prägen heute nahezu jedes Unternehmen. Wir gestalten und verhandeln IT-Verträge, von Software- und SaaS-Verträgen bis zu IT-Projektverträgen, und beraten zu den Anforderungen der DSGVO, etwa zu Einwilligungen, Informationspflichten und Auskunftsansprüchen. Ein wachsender Schwerpunkt sind rechtliche Fragen rund um Künstliche Intelligenz und Datenverarbeitung. Einer unserer Anwälte ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (IHK).

Gewerbliches Mietrecht

Ob Büro, Praxis, Laden- oder Lagerfläche: Gewerbemietverträge binden Unternehmen oft über viele Jahre und enthalten erhebliche wirtschaftliche Risiken. Wir beraten Vermieter und Mieter bei der Gestaltung, Prüfung und Verhandlung gewerblicher Miet- und Pachtverträge und vertreten sie bei Streitigkeiten, etwa um Mietanpassungen, Mängel oder die Beendigung des Mietverhältnisses.

Internationales Privatrecht

Bei grenzüberschreitenden Geschäften stellt sich zuerst die Frage, welches Recht gilt und welche Gerichte zuständig sind. Wir beraten zu Rechtswahl-, Gerichtsstands- und Schiedsklauseln, zur Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts sowie zur Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen, einschließlich der Zustellung US-amerikanischer Klagen und der Vollstreckung US-amerikanischer Urteile in Deutschland. Verträge mit internationalem Bezug gestalten wir in deutscher und englischer Sprache.

Compliance & Rechtssicherheit

Compliance schützt Unternehmen und ihre Organe vor Haftung und Reputationsschäden. Wir unterstützen beim Aufbau und bei der Weiterentwicklung von Compliance-Strukturen, die zur Größe und zum Risikoprofil des Unternehmens passen, gerade auch im Mittelstand und in Familienunternehmen. Dazu gehören Fragen der Corporate Governance, internationale Compliance-Anforderungen, der Hinweisgeberschutz sowie Schulungen von Geschäftsleitung und Mitarbeitern. Unser Ziel ist Rechtssicherheit im Tagesgeschäft, die Geschäft ermöglicht, statt es zu verhindern.

Gerichts- und Schiedsverfahren

Wir vertreten Unternehmen bei der Durchsetzung und Abwehr wirtschaftsrechtlicher Ansprüche vor den staatlichen Gerichten, einschließlich des einstweiligen Rechtsschutzes, sowie in nationalen und internationalen Schiedsverfahren. Dabei verlieren wir die wirtschaftlichen Ziele unserer Mandanten nicht aus dem Blick. Wo es sinnvoll ist, streben wir eine Einigung an, auch im Wege der Mediation.

Seminare für Unternehmen

Wir geben unser Wissen weiter. In unseren Tätigkeitsgebieten bieten wir Seminare sowie Inhouse- und Mitarbeiterschulungen an, etwa zur Vertragsgestaltung, zum internationalen Wirtschafts- und US-Vertragsrecht, zum Arbeitsrecht, zum Datenschutz und zu Compliance. Mehrere unserer Anwälte können auf jahrelange Erfahrung als Lehrbeauftragte und Dozenten zurückblicken, unter anderem an der Hochschule Heilbronn. Inhalte und Format stimmen wir auf Ihr Unternehmen ab, in deutscher oder englischer Sprache. Sprechen Sie uns gerne an, dann können wir Inhalt, Umfang und Details gemeinsam festlegen.

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