Hannes Hüllenkremer
Partner
FACHANWALT FÜR HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT
Werdegang
Herr Hüllenkremer (Partner) ist seit 2013 als Rechtsanwalt zugelassen und berät Unternehmen in allen Fragen des Wirtschaftsrechts. Seine besonderen Schwerpunkte liegen insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht (Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht), im IT-Recht sowie im Datenschutzrecht.
Zudem verfügt er über umfassende Erfahrung in der Prozessführung und in der Gestaltung komplexer Verträge. Weiter berät Herr Hüllenkremer bei Unternehmenskäufen und -verkäufen inkl. Due Diligence.
Rechtsanwalt Hüllenkremer berät auf Deutsch und Englisch und liefert dank fundierter Ausbildung, fachanwaltlicher Spezialisierung und langjähriger Praxis klare, strategische und konsequent lösungsorientierte Beratung – außergerichtlich wie vor Gericht.
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, das er 2010 mit dem Ersten Juristischen Staatsexamen abschloss, absolvierte er sein Referendariat beim Oberlandesgericht Stuttgart. Dort legte er 2012 das zweite Staatsexamen ab.
2013 schärfte er sein Profil mit dem erfolgreichen Abschluss des Fachanwaltslehrgangs im IT-Recht. Zudem absolvierte er den Fachanwaltskurs im Handels- und Gesellschaftsrecht und führt auf dieser Basis den Titel Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.