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Keine Wartepflicht bei Betriebsänderungen während laufender Betriebsratswahl (LAG Baden-Württemberg 2 TaBV 2/25)
LAG Baden-Württemberg (Beschl. v. 30.09.2025): Ohne amtierenden Betriebsrat besteht keine Pflicht, Restrukturierungen bis zum Abschluss einer eingeleiteten Wahl aufzuschieben.
19. März
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