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Mängelrüge beim Handelskauf: Untersuchungs- und Rügeobliegenheit nach § 377 HGB
Unterbleibt die unverzügliche Untersuchung und Rüge, gilt die Ware als genehmigt. Umfang und Frist lassen sich vertraglich gestalten.
22. Apr.


Ausgleichsanspruch beim Handelsvertretervertrag (§ 89b HGB)
Wird ein Vertriebsvertrag als Handelsvertretervertrag qualifiziert, droht dem Unternehmer der nicht abdingbare Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB.
1. Apr.
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