top of page


Kein Verzicht auf Mindesturlaub – auch nicht im gerichtlichen Vergleich (BAG 9 AZR 104/24)
BAG (Urt. v. 03.06.2025): Auf gesetzlichen Mindesturlaub kann im bestehenden Arbeitsverhältnis nicht verzichtet werden – Vergleiche müssen sauber zwischen Mindest- und Mehrurlaub trennen.
23. Jan.
bottom of page