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Mehrfaches Wahlrecht bei Betriebsratswahlen in Matrixstrukturen (BAG 7 ABR 28/24)
BAG (Beschl. v. 22.05.2025): Maßgeblich ist die tatsächliche Eingliederung in die Arbeitsorganisation – Beschäftigte können in mehreren Betrieben wahlberechtigt sein.
13. März
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