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Kündigungsrisiko bEM-Fehler: LAG Baden-Württemberg fordert Hinweis auf betriebsärztliche Schweigepflicht
LAG Baden-Württemberg (Urt. v. 14.01.2026 – 4 Sa 39/25): Fehlt in der bEM-Einladung der Hinweis auf die Schweigepflicht des Betriebsarztes, scheitert die krankheitsbedingte Kündigung.
30. Aug.
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