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Elternzeit in Abschnitten: Der Kündigungsschutz lebt vor jedem Abschnitt neu auf (BAG 2 AZR 213/25)
BAG: Bei mehreren beantragten Elternzeitabschnitten beginnt der Sonderkündigungsschutz jeweils acht Wochen vor jedem Abschnitt – auch bei Beantragung in einem Schreiben.
11. Juli
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