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Gesellschafterliste: Nur formelles Prüfungsrecht des Registergerichts (OLG Schleswig 2 W 74/25)
OLG Schleswig (Beschl. v. 28.11.2025): Das Registergericht ist Verwahrstelle der Gesellschafterliste; die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit tragen die Einreichenden.
17. Mai


Die Business Judgement Rule: Warum unternehmerische Entscheidungen Schutz verdienen
Geschäftsführer und Vorstände haften nicht für vertretbare Entscheidungen auf angemessener Informationsgrundlage – entscheidend ist die Dokumentation der Entscheidungsgrundlagen.
5. Mai


Geschäftsführerhaftung im Fokus: Risiken erkennen, Verantwortung steuern
Verstöße gegen Sorgfaltspflichten – etwa in der Krise oder bei Compliance-Verstößen – lösen persönliche Haftungsrisiken aus. Dokumentation und frühzeitige Beratung schützen.
28. Apr.
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