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Warum überlange Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag nach hinten losgehen
BAG (Urt. v. 26.10.2017 – 6 AZR 158/16): Eine dreijährige Kündigungsfrist benachteiligt Arbeitnehmer unangemessen – es gilt dann wieder die gesetzliche Grundkündigungsfrist.
3. Sept.
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