top of page


Gewerbemietrecht: Außerordentliche Kündigung nur bei konkreter Störung (OLG Hamburg 4 U 1/25)
OLG Hamburg (Urt. v. 01.08.2025): Bloße Befürchtungen wirtschaftlicher Unsicherheit rechtfertigen keine fristlose Kündigung des Gewerbemietvertrags.
26. Feb.
bottom of page