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Rechtsformzusatz „eGbR“: Nicht zwingend am Ende der Firmenbezeichnung (OLG Köln 4 Wx 4/24)
OLG Köln (Beschl. v. 24.04.2024): Der Zusatz „eGbR“ kann auch innerhalb des Namens stehen – aus Gründen der Rechtssicherheit empfiehlt sich dennoch die Endstellung.
15. Jan.
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