top of page


Das Wunsch-Arbeitszeugnis im Vergleich ist vollstreckbar (BAG, Beschluss vom 07.05.2026 – 8 AZB 25/25)
BAG: Ein im Vergleich vereinbartes Zeugniswahlrecht des Arbeitnehmers ist vollstreckbar – Grenzen setzt nur die Zeugniswahrheit.
30. Juli
bottom of page