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Das Wunsch-Arbeitszeugnis im Vergleich ist vollstreckbar (BAG, Beschluss vom 07.05.2026 – 8 AZB 25/25)
BAG: Ein im Vergleich vereinbartes Zeugniswahlrecht des Arbeitnehmers ist vollstreckbar – Grenzen setzt nur die Zeugniswahrheit.
30. Juli


Kein Verzicht auf Mindesturlaub – auch nicht im gerichtlichen Vergleich (BAG 9 AZR 104/24)
BAG (Urt. v. 03.06.2025): Auf gesetzlichen Mindesturlaub kann im bestehenden Arbeitsverhältnis nicht verzichtet werden – Vergleiche müssen sauber zwischen Mindest- und Mehrurlaub trennen.
23. Jan.
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