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Fachkräfte halten: Neue Flexibilität durch die Reform des § 41 SGB VI
Seit 01.01.2026 können Altersrentner sachgrundlos befristet weiterbeschäftigt werden; für Altersgrenzenvereinbarungen genügt die Textform.
16. Apr.


Altersgrenzenregelungen sind kein Fall des § 4 Abs. 2 TzBfG (BAG 6 AZR 18/25)
BAG (Urt. v. 31.07.2025): Arbeitsverhältnisse, die mit der Regelaltersgrenze enden, fallen nicht unter den Diskriminierungsschutz befristet Beschäftigter.
5. Feb.
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