Grenzen der Entgelttransparenz: BAG stoppt den unternehmensweiten Gehaltsvergleich (8 AZR 83/25)
Aktualisiert: 23. Okt.
Das Bundesarbeitsgericht hat mit seinem neuen Urteil (Az. 8 AZR 83/25) die Grenzen der Entgelttransparenz klar definiert. Ein Auskunftsanspruch ist strikt auf den einzelnen Betrieb beschränkt, selbst bei konzernweit einheitlichen Vergütungssystemen. Der Gesetzeswortlaut geht hierbei einer anderslautenden Formulierung in der Gesetzesbegründung vor. Zudem setzte das Gericht eine zeitliche Schranke, nach der Informationen grundsätzlich nur für das letzte abgeschlossene Kalenderjahr verlangt werden können. Eine rückwirkende Auskunft über mehrere vergangene Jahre ist nicht vorgesehen. Diese Regelung dient dazu, den administrativen Aufwand für Arbeitgeber und Betriebsräte im Rahmen zu halten.
Prüfen Sie bei Auskunftsverlangen genau den betrieblichen Bezug und den Zeithorizont. Sie müssen keine konzernweiten Datenberge zusammentragen, sondern vergleichen nur die Zahlen des spezifischen Betriebs für das exakte Vorjahr.
