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Gründen in 24 Stunden: Länderinitiative für ein Gründungsbeschleunigungsgesetz

29. Mai
1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 4 Tagen

Unter dem Titel „G24 – Gründen in 24 Stunden“ haben die Wirtschaftsressorts aus Nordrhein-Westfalen, Berlin und Bayern sowie das Justizministerium NRW ein Detailkonzept für ein Gründungsbeschleunigungsgesetz erarbeitet. Ziel ist, Verwaltungsprüfungen künftig vollständig zu automatisieren und Bescheide in Echtzeit zu erteilen. Die Umsetzung ist bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode auf Bundesebene vorgesehen.

Der Gründungsprozess in Deutschland ist bislang stark fragmentiert und umfasst zahlreiche Stellen wie Gewerbeämter, Finanzämter, Registergerichte, Kammern und Sozialversicherungsträger. „G24“ setzt daher auf eine digitale Wirtschaftsmeldung, parallele Verfahren und eine zentrale Backend-Koordination. Standardfälle sollen etwa automatisiert auf Basis vorhandener Registerdaten geprüft werden.

Parallel zeigt der europäische-Ansatz „EU Inc.“ den Wettbewerbsdruck mit dem Ziel einer Gründung innerhalb von 48 Stunden.

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