Musterprotokoll bei der GmbH: Vereinfachung mit formalen Fallstricken (KG Berlin 22 W 27/24)
Aktualisiert: vor 4 Tagen
Das vereinfachte Gründungsverfahren mit Musterprotokoll soll die GmbH-Gründung schnell und kostengünstig machen. In der Praxis zeigt sich jedoch: Die eigentlichen Risiken liegen weniger im materiellen Recht als in formalen Fehlern.
Das Kammergericht Berlin hat mit Beschluss vom 17.05.2024 (22 W 27/24) klargestellt, dass auch bei späteren Änderungen der Satzung stets das vollständige Musterprotokoll zum Handelsregister einzureichen ist – selbst dann, wenn einzelne Regelungen (z. B. zur Geschäftsführung oder zur Befreiung vom Verbot des Insichgeschäfts) inhaltlich unverändert bleiben. Wird das Musterprotokoll nur auszugsweise eingereicht, droht die Zurückweisung der Anmeldung.
Die Folge sind Verzögerungen, zusätzliche Kosten und unnötiger Aufwand. Gerade bei gesellschaftsrechtlichen Strukturentscheidungen zeigt sich: Formfehler können die Umsetzung rechtlich zulässiger Vorhaben verhindern.
Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Vorbereitung und Umsetzung von Satzungsänderungen – vom passenden Gründungskonzept bis zur ordnungsgemäßen Handelsregisteranmeldung.
