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Neue Rechtsform in Sicht: Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV)

15. Apr.
1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 4 Tagen

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesministerium der Finanzen schlagen die Einführung einer neuen Rechtsform für Unternehmen vor: die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV)

In der GmgV soll das Vermögen in der Gesellschaft verbleiben. Konkret heißt dies: Es soll nicht möglich sein, Gewinne einfach auszuzahlen. Stattdessen sollen Gewinne reinvestiert werden. Insbesondere in Fällen der Unternehmensnachfolge soll so sichergestellt werden, dass das Unternehmen nicht aufgrund kurzfristigen Gewinninteresses zerlegt oder veräußert wird. Auch verdeckte Gewinnausschüttungen sollen nicht möglich sein, also etwa durch Boni für geschäftliche Erfolge oder Darlehen an die Gesellschaft.

Die Rechtsform der GmgV und die Vermögensbindung sollen nicht mit der Satzung verändert werden können. Die GmgV soll der Prüfung durch die bereits bestehenden genossenschaftlichen Prüfstrukturen unterliegen.

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