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Produktfotos in der Lieferkette: Wer Bilder weitergibt, gewährt oft Rechte, die er nicht hat

14. Sept.
1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 4 Tagen

Wer Produktfotos weitergibt, gewährt oft Rechte, die er gar nicht hat.

Das illustriert eine neue Entscheidung des OLG Celle (Urt. v. 12.5.2026 – 13 U 88/25, „Parkettfotos“, GRUR-Prax 2026, 449).

Der Fall: Ein Hersteller ließ Produktfotos für Werbezwecke anfertigen. Eine eindeutige Vereinbarung zu dem Umfang der Nutzungsrechte fehlte. Der Hersteller gibt die Produktfotos an seine Händler weiter. Die Händler nutzen sie im eigenen Shop. Der Fotograf klagte. Er argumentierte, er habe nicht so weitgehende Nutzungsrechte an den Fotos eingeräumt. Das OLG Celle folgte dem Fotografen.

Die Kernaussagen des Gerichts: Kein Exklusivrecht ohne klare Abrede. Wer Werbefotos beauftragt, erwirbt nicht automatisch ein ausschließliches Nutzungsrecht. Auch nicht das Recht, die Bilder beliebig an Händlerkunden zur eigenen Nutzung weiterzureichen. Ohne eindeutige Vereinbarung bleibt es beim engen Zweck (vgl. § 31 Abs. 5 UrhG).

Die Zusicherung des Lieferanten schützt den Händler nicht. Der Händler muss die Rechtekette selbst prüfen. Und zwar anhand überprüfbarer Unterlagen. Ein „Sie dürfen das nutzen“ per E-Mail genügt nicht. Verjährung ist kein sicherer Hafen. Nach § 102 S. 2 UrhG i.V.m. § 852 BGB bleibt der Restschadensersatzanspruch bestehen. Berechnet wird er nach der Lizenzanalogie. Inklusive Zuschlag, wenn die Urheberbenennung fehlte (§ 13 UrhG).

Das trifft die Praxis hart. Produktbilder wandern in Lieferketten weiter wie Datenblätter. Rechtlich sind sie etwas völlig anderes.

Konsequenz/ Ratschläge:

  1. Rechtekette dokumentieren! Klare Absprachen treffen und dokumentieren! Den Lizenzumfang schriftlich fixieren – Exklusivität, Weitergabe an Händler, Dauer, Gebiet, Medien.

  2. Als Händler die Rechtekette dokumentiert anfordern. Keine Nutzung ohne Nachweis.

  3. Urheberbenennung mitliefern und einhalten. Der Zuschlag kostet sonst zusätzlich.

  4. Bestandsbilder jetzt prüfen. Nicht erst nach der Abmahnung. Sonst wird es teuer.

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