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Gesellschafterliste: Nur formelles Prüfungsrecht des Registergerichts (OLG Schleswig 2 W 74/25)
OLG Schleswig (Beschl. v. 28.11.2025): Das Registergericht ist Verwahrstelle der Gesellschafterliste; die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit tragen die Einreichenden.
17. Mai


Gesellschafterliste der GmbH: Bedeutung und Legitimationswirkung (§ 16 GmbHG)
Nur wer in der Gesellschafterliste eingetragen ist, gilt gegenüber der GmbH als Gesellschafter – eine fehlerhafte Liste kann die Gesellschafterstellung faktisch aushöhlen.
26. Jan.


Keine Löschung von Adressdaten in der Gesellschafterliste
Überobligatorisch eingereichte Angaben wie Privatadressen bleiben dauerhaft öffentlich – eine nachträgliche Löschung oder Schwärzung ist nicht möglich.
20. Jan.
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