Bedeutung und Funktion der Verjährung im Zivilrecht
Aktualisiert: vor 4 Tagen
Die Verjährung dient dem Rechtsfrieden und der Rechtssicherheit. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger sowohl von den anspruchsbegründenden Umständen als auch von der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
Tritt Verjährung ein, führt dies nicht zum Erlöschen des Anspruchs selbst, sondern bewirkt, dass der Schuldner berechtigt ist, die Leistung zu verweigern. Der Anspruch bleibt somit materiell bestehen, ist jedoch rechtlich nicht mehr durchsetzbar.
Für Unternehmen wie auch Privatpersonen folgt daraus die Notwendigkeit einer kontinuierlichen Überwachung offener Forderungen und vertraglicher Ansprüche. Eine ordnungsgemäße Fristenkontrolle sowie die rechtzeitige Einleitung verjährungshemmender Maßnahmen (z. B. durch Klageerhebung, Mahnbescheid oder Verhandlungen) sind unerlässlich, um Rechtsverluste zu vermeiden.
