Checkliste Geschäftsbeziehung USA: 21 Punkte, die deutsche Unternehmen beachten sollten
Von der Eigenständigkeit der US-Niederlassung bis zur Sensibilisierung der Mitarbeiter – Haftungsrisiken im US-Geschäft früh begrenzen
Das US-Geschäft bietet große Chancen, ist aber mit Haftungsrisiken verbunden, die deutsche Unternehmen aus ihrem Heimatrecht so nicht kennen. Die folgende Checkliste fasst die Punkte zusammen, die sich in der Beratungspraxis als besonders wichtig erwiesen haben. Sie ersetzt keine Prüfung im Einzelfall, hilft aber, die richtigen Fragen zu stellen.
Grundlagen und Struktur
Rechtssystem verstehen: Das US-Rechtssystem unterscheidet sich in Verfahren und Haftungsmaßstäben erheblich vom deutschen. Das gilt auch für das Arbeitsrecht: Diskriminierungs- und Belästigungsverbote (Anti-Discrimination, Sexual Harassment) sind von Beginn an zu beachten.
Eigenständigkeit der US-Niederlassung: Klären Sie, welche Funktionen des täglichen Geschäftsablaufs die US-Niederlassung und welche die deutsche Mutter wahrnimmt. Je mehr die Mutter das Tagesgeschäft selbst steuert, desto eher droht die Einordnung der Niederlassung als bloßes Werkzeug der Mutter.
Gefahr des Haftungsdurchgriffs: Auch bei einer Delaware Inc. besteht die Gefahr, dass US-Gerichte die Haftungsbeschränkung beiseiteschieben und die Mutter nach der „alter ego“-Lehre in Anspruch nehmen.
Attorney-Client Privilege: Die Kommunikation mit Rechtsanwälten kann einem Vertraulichkeitsschutz unterliegen (attorney-client privilege). Vertrauliche Dokumente sollten entsprechend gekennzeichnet werden; die Reichweite des Schutzes ist im Einzelfall zu klären.
Holding und Gesellschafterstruktur: Prüfen Sie die Zwischenschaltung einer Holding oder allgemein die Gesellschafterstruktur der US-Niederlassung, ebenfalls unter dem Gesichtspunkt des „alter ego“.
Produktinformation, Dokumente und Verträge
Bedienungsanleitungen und Gefahrenhinweise: Bei entsprechenden US-Anforderungen sind sie unter Berücksichtigung des Empfängerhorizonts in den USA zu gestalten. Unzureichende Anleitungen oder Warnhinweise können Produkthaftungsansprüche begründen (vgl. Restatement (Third) of Torts: Products Liability § 2).
Umlauf haftungsrelevanter Dokumente: Kontrollieren Sie, welche haftungsrelevanten US-Dokumente im Umlauf sind und wie ihre Vertraulichkeit gewahrt wird.
Verträge zwischen Niederlassung und Mutter: Regeln Sie das Verhältnis schriftlich, etwa durch Vertragshändlervertrag, Joint Marketing and Sales Agreement oder Intercompany Transfer Agreement.
Gleichlauf der AGB: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen Endkunde und US-Niederlassung sowie zwischen US-Niederlassung und deutscher Muttergesellschaft sollten aufeinander abgestimmt sein.
Rechtswahl, Versicherung, Übersetzung und Zustellungen
Gerichtsstand, anwendbares Recht, Schiedsgerichtsbarkeit, CISG: Regeln Sie Gerichtsstand, anwendbares Recht und gegebenenfalls Schiedsgerichtsbarkeit ausdrücklich. Das UN-Kaufrecht (CISG) gilt zwischen Deutschland und den USA als Vertragsstaaten für Warenkaufverträge, soweit es nicht ausgeschlossen wird (Art. 6 CISG); ob ein Ausschluss gewollt ist, sollte bewusst entschieden werden.
Internationaler Versicherungsschutz: Prüfen Sie, ob die bestehenden Policen Risiken aus dem US-Geschäft einschließlich in den USA geführter Prozesse abdecken.
Fachspezifische, erstklassige Übersetzungen: Verträge, Anleitungen und Warnhinweise sollten von Fachübersetzern angefertigt werden, damit der Sinn auch aus der Sicht eines US-Gerichts zutreffend wiedergegeben wird.
Zustellungen und Kommunikation mit US-Anwälten: Seien Sie vorsichtig bei der Zustellung von US-Dokumenten mit Rechtscharakter und bei der Kommunikation mit US-Anwälten (Haager Übereinkommen). Zugestellte Schriftstücke setzen Fristen in Gang; leiten Sie sie sofort an Ihren Rechtsberater weiter.
Dokumentation, Compliance und Produktsicherheit
Entwicklungsprozesse und Protokollierung: Entwicklungsprozesse sollten sorgfältig dokumentiert werden. Dazu gehören folgende Grundsätze: keine „Abladestation für Frust“, keine fortlaufende Nummerierung, keine Kostenüberlegungen gegenüber der Sicherheit, die Norm ist nicht das Maximum.
Geschäftsabläufe und Compliance: Dokumentieren Sie Geschäftsabläufe, Compliance Rules und Mitarbeiterinformationen schriftlich, einschließlich eines Beschwerdeverfahrens (Complaint Procedure) und eines Code of Business Conduct. Ein wirksames Beschwerdeverfahren ist auch im Belästigungsrecht von Bedeutung (vgl. Faragher v. City of Boca Raton, 524 U.S. 775 (1998); Burlington Industries, Inc. v. Ellerth, 524 U.S. 742 (1998)).
US-relevante Unterlagen gesondert aufbewahren: Mit Blick auf die Pre-Trial Discovery (vgl. Fed. R. Civ. P. 26, 34), die E-Mail-Kommunikation und die „Document Retention“ sind US-relevante Unterlagen gesondert aufzubewahren; Aufbewahrungszeiträume sollten festgelegt werden (ISO 9000).
Auf den US-Markt zugeschnittene AGB: Die AGB sind auf den US-Markt zuzuschneiden. Das betrifft insbesondere den Eigentumsvorbehalt (Retention of Title): Ein nach deutschem Muster formulierter Eigentumsvorbehalt entfaltet in den USA regelmäßig nicht dieselbe Wirkung; Sicherungsrechte an Waren richten sich dort nach dem Uniform Commercial Code (Article 9).
Stand der Technik: Prüfen Sie ständig den „State of the Art“ und den Weltstandard, insbesondere im Hinblick auf Produkthaftungsrisiken (Konstruktions- und Instruktionsfehler). Dazu gehören Benchmarking, Sicherheit nicht gegen Aufpreis anzubieten, Vorsicht mit Werbeaussagen und kein negatives Darstellen früherer Produkte.
Produktbeobachtung: Beobachten Sie Ihre Produkte im Markt, dokumentieren Sie Kundenmitteilungen zu Mängeln und die ergriffenen Maßnahmen und gehen Sie gegen Nachahmer vor. Halten Sie einen Krisenkreis („Feuerwehrkreis“) und einen Katastrophenplan bereit.
Anwälte und Mitarbeiter
Frühzeitige Einschaltung US-rechtskundiger Rechtsanwälte: Ziehen Sie bei „Gefahr in Verzug“ frühzeitig Rechtsanwälte hinzu, die das US-Recht kennen.
Sensibilisierung der Mitarbeiter: Sensibilisieren Sie die Mitarbeiter für US-Rechtsrisiken und schulen Sie sie darin, Schreiben unter Berücksichtigung der Sichtweise der US-Gerichte abzufassen.
Fazit
Wer die Punkte der Checkliste früh umsetzt, senkt das Risiko, in den USA mit unerwarteten Haftungs- und Prozessfolgen konfrontiert zu werden. Sprechen Sie uns bei Fragen gern an.
Stand: 23.10.2026
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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
