„Kauf-Attest“: Online-Krankschreibung ohne Arztkontakt rechtfertigt die fristlose Kündigung (LAG Hamm)
Aktualisiert: vor 4 Tagen
Ein Klick, eine Gebühr, ein PDF – und fertig ist die Krankschreibung? Wer als Arbeitnehmer auf dubiose Online-Portale setzt, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) ohne jeglichen Arztkontakt via Fragebogen ausstellen, begibt sich auf juristisches Glatteis. Das Landesarbeitsgericht Hamm hat hierzu ein wegweisendes Urteil gefällt (Az. 14 SLa 145/25): Die Vorlage eines solchen „Gefälligkeitsattests“ rechtfertigt die fristlose Kündigung.
Der Grund für diese strenge Linie ist das massiv zerstörte Vertrauensverhältnis. Ein Attest, das eine ärztliche Untersuchung nur vorgaukelt, hat keinen Beweiswert und wird von der Rechtsprechung als schwerer Vertrauensbruch gewertet. In solchen Fällen ist eine vorherige Abmahnung in der Regel entbehrlich, da die Pflichtverletzung das Arbeitsverhältnis in den Grundfesten erschüttert. Sobald der Arbeitgeber den Beweiswert einer AU erschüttert hat – etwa durch den Nachweis, dass der Arzt im Ausland sitzt oder keine Untersuchung stattfand – dreht sich die Beweislast. Der Arbeitnehmer muss dann detailliert darlegen und beweisen, welche konkreten gesundheitlichen Einschränkungen vorlagen. Dies gelingt bei reinen Online-Käufen im Nachhinein fast nie.
Zudem drohen neben dem Jobverlust auch strafrechtliche Konsequenzen wegen Betrugs sowie Rückforderungsansprüche bezüglich der bereits geleisteten Entgeltfortzahlung. Unternehmen sind daher gut beraten, bei „optisch verdächtigen“ Bescheinigungen genau hinzusehen und im Zweifel eine Anhörung des Mitarbeiters durchzuführen.
Auch wenn die Entscheidung wegen der Erhebung einer Nichtzulassungsbeschwerde noch nicht rechtskräftig ist, gilt: Prüfen Sie zweifelhafte Atteste konsequent auf ihre Herkunft und den tatsächlichen Arztkontakt. Durch eine gezielte Compliance-Strategie und den Einbehalt unberechtigter Entgeltfortzahlungen schützen Sie nicht nur Ihr Unternehmen vor finanziellem Schaden, sondern wahren auch die Fairness gegenüber den tatsächlich erkrankten Kollegen.
