„MAC“-Klauseln im US-amerikanischen Unternehmenskauf: Warum sie kaum Wirksamkeit entfalten
Aktualisiert: 8. Okt.
„MAC“-Klauseln (Material Adverse Change) haben im US-Recht wenig Chance auf Wirksamkeit. Ziel der Klausel ist, dem Käufer im Falle einer Verschlechterung der Finanz- oder Ertragslage des Zielunternehmens ein Rücktrittsrecht einzuräumen.
NIETZER Rechtsanwälte kennt keine Transaktion – insbesondere nicht nach dem Recht und der Rechtsprechung des US-Staates Delaware, dessen Recht am häufigsten in Unternehmenskäufen gewählt wird, insbesondere auch zur Reduzierung des Durchgriffsrisikos (Piercing the Corporate Veil) –, in welcher einem Käufer wegen einer einfachen MAC-Klausel ein Rücktrittsrecht zugebilligt worden wäre. Eine MAC-Bedingung ist nach dem Recht von Delaware beinahe gegenstandslos.
Praxishinweis: Will sich ein Käufer gegen eine Verschlechterung beim Zielunternehmen schützen, müssen klare Bedingungen in Zahlenform vereinbart werden, bei deren Unterschreiten der Ausstieg möglich sein soll.
