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MoPeG: Statuswechsel und Umwandlungen der eGbR

2. März
1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 23. Okt.

Durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) ist nunmehr ein identitätswahrender Statuswechsel zwischen den verschiedenen Rechtsformen der Personengesellschaft möglich. Dadurch kann eine eGbR in die Partnerschaftsgesellschaft oder eine Personenhandelsgesellschaft wechseln und umgekehrt.

Die eGbR kann zudem nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes (UmwG) an Verschmelzungen, Spaltungen und Formwechsel teilnehmen.

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