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Die eingetragene GbR (eGbR): Warum sich die Eintragung im Gesellschaftsregister lohnt
Seit dem 01.01.2024 kann eine GbR im Gesellschaftsregister eingetragen werden. Für Gesellschaften mit Grundbesitz ist dies Voraussetzung für Grundbucheintragungen – und auch sonst vorteilhaft.
12. Juli


GbR-Eintragung trotz unbekannter Erben (KG Berlin, 22 W 20/25)
KG Berlin (Beschl. v. 02.06.2025 – 22 W 20/25): Die Eintragung einer GbR darf nicht daran scheitern, dass die Erben eines verstorbenen Gesellschafters noch unbekannt sind.
2. Juni


MoPeG: Ausscheiden von Gesellschaftern statt Auflösung der GbR
Kündigung oder Tod eines Gesellschafters führen seit dem MoPeG zum Ausscheiden, nicht zur Auflösung – alte GbR-Verträge sollten überprüft werden.
10. März


MoPeG: Beschlussfassung in Personengesellschaften – Einstimmigkeit bleibt der Grundsatz
Mehrheitsbeschlüsse setzen eine ausdrückliche Regelung im Gesellschaftsvertrag voraus; Verfahrensregeln zu Ladung, Beschlussfähigkeit und Protokoll sollten ergänzt werden.
9. März


MoPeG: Statuswechsel und Umwandlungen der eGbR
Die eGbR kann identitätswahrend die Rechtsform wechseln und nach dem UmwG an Verschmelzungen, Spaltungen und Formwechseln teilnehmen.
2. März


MoPeG: Keine „GbR mit beschränkter Haftung“ – Handlungsbedarf für Gesellschaftsverträge
§ 720 Abs. 3 BGB: Haftungsbeschränkungen der GbR-Gesellschafter gegenüber Dritten sind unwirksam – auch bei Kenntnis des Vertragspartners.
27. Feb.


Das Gesellschaftsregister: Handlungsbedarf für Gesellschaften bürgerlichen Rechts
Seit dem MoPeG ist die Eintragung im Gesellschaftsregister Voraussetzung für Grundbucheintragungen zugunsten einer GbR – viele Gesellschaften haben noch nicht reagiert.
24. Feb.


Der Sitz der Personengesellschaft nach dem MoPeG
Seit dem MoPeG können Gesellschafter einen vom Verwaltungssitz abweichenden Vertragssitz bestimmen – unter drei Voraussetzungen.
30. Jan.


Rechtsformzusatz „eGbR“: Nicht zwingend am Ende der Firmenbezeichnung (OLG Köln 4 Wx 4/24)
OLG Köln (Beschl. v. 24.04.2024): Der Zusatz „eGbR“ kann auch innerhalb des Namens stehen – aus Gründen der Rechtssicherheit empfiehlt sich dennoch die Endstellung.
15. Jan.
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