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Die eingetragene GbR (eGbR): Warum sich die Eintragung im Gesellschaftsregister lohnt
Seit dem 01.01.2024 kann eine GbR im Gesellschaftsregister eingetragen werden. Für Gesellschaften mit Grundbesitz ist dies Voraussetzung für Grundbucheintragungen – und auch sonst vorteilhaft.
12. Juli


Gesellschafterbeschlüsse richtig vorbereiten
Formfehler bei Ladung, Tagesordnung oder Stimmrechtsausschluss werden im Streitfall zur Angriffsfläche – Formalien sind kein Selbstzweck.
17. März


MoPeG: Ausscheiden von Gesellschaftern statt Auflösung der GbR
Kündigung oder Tod eines Gesellschafters führen seit dem MoPeG zum Ausscheiden, nicht zur Auflösung – alte GbR-Verträge sollten überprüft werden.
10. März


MoPeG: Beschlussfassung in Personengesellschaften – Einstimmigkeit bleibt der Grundsatz
Mehrheitsbeschlüsse setzen eine ausdrückliche Regelung im Gesellschaftsvertrag voraus; Verfahrensregeln zu Ladung, Beschlussfähigkeit und Protokoll sollten ergänzt werden.
9. März


MoPeG: Keine „GbR mit beschränkter Haftung“ – Handlungsbedarf für Gesellschaftsverträge
§ 720 Abs. 3 BGB: Haftungsbeschränkungen der GbR-Gesellschafter gegenüber Dritten sind unwirksam – auch bei Kenntnis des Vertragspartners.
27. Feb.


Das Gesellschaftsregister: Handlungsbedarf für Gesellschaften bürgerlichen Rechts
Seit dem MoPeG ist die Eintragung im Gesellschaftsregister Voraussetzung für Grundbucheintragungen zugunsten einer GbR – viele Gesellschaften haben noch nicht reagiert.
24. Feb.


Haftung der GbR-Gesellschafter für die Kosten des Insolvenzverfahrens
Anders als bei der GmbH können bei der GbR solvente Gesellschafter persönlich für Gerichtskosten und Verwaltervergütung herangezogen werden.
6. Feb.
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